Um Mitbestimmung in einer eingetragenen Genossenschaft zu sichern, muss eine Genossenschaft neben dem Vorstand noch zwei weitere Organe haben - den Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung. Alle drei Organe erfüllen ihre ganz eigenen, wichtigen Aufgaben.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern und er ist das Kontrollorgan der Genossenschaft. Sie – die Vertreter – wählen den Aufsichtsrat. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder wird in der Satzung durch die Vertreterversammlung festgelegt. Sie beträgt bei uns drei Jahre.
Der Aufsichtsrat bestellt den hauptamtlichen Vorstand, überwacht die Geschäftsführung und prüft den Jahresabschluss. Über diese Prüfung berichtet er einmal jährlich in der Vertreterversammlung.