Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer und Anleger Steuern sparen. Denn dieser sorgt dafür, dass von Kapitalertragsauszahlungen wie Zinsen und Dividenden, von Fonds-Ausschüttungen und Aktienverkaufsgewinnen keine Abgeltungssteuer abgezogen wird.
Dabei dürfen die Kapitalerträge allerdings den Sparerpauschbetrag – auch Sparerfreibetrag genannt – nicht übersteigen.
Der Bundesrat hat nun dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, welches unter anderem die Sparerpauschbeträge bzw. Sparerfreibeträge anhebt.