Ihre Zustimmung ist notwendig!

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Banken müssen bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen nun die aktive Zustimmung von Ihnen einholen.

Bisher war es ausreichend, wenn wir Sie bei Änderungen schriftlich informierten. Ihre Zustimmung galt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben. Diese Vorgehensweise war gängige Praxis in der Finanzbranche und wurde nun vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt.

Wichtig: Was müssen Sie jetzt tun?

Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis. Dies ist notwendig, um unsere Geschäftsbeziehung auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen zu können.

Um gemeinsam mit Ihnen die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu zu vereinbaren, haben wir uns entweder schriftlich oder online bei Ihnen gemeldet. Das betrifft die Entgelt- und Vertragsbedingungen und zukünftig auch die AGB und Sonderbedingungen.

So können Sie zustimmen

Online

Loggen Sie sich in Ihrem Online-Banking ein und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Telefon

Unser KundenServiceCenter erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr unter 07252 501-0.

Formular

Unterschreiben Sie das Ihnen zugesandte Formular und schicken Sie es mit dem Rücksendeumschlag an uns zurück. Sie können es auch in einer Filiale abgeben oder in den Briefkasten werfen.

Filiale

Kommen Sie gerne in eine unserer Filialen und sprechen Sie uns an.


Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Dieser für Sie bequeme und einfache Weg der Zustimmung reicht nun nicht mehr aus. Sie müssen künftig bei jeder Anpassung oder Änderung Ihre aktive Zustimmung erteilen.

Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich zustimmen?

Wir benötigen zeitnah Ihre Zustimmung.
Nur mit Ihrer Zustimmung können wir unsere Geschäftsbeziehung auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen und gemeinsam in die Zukunft gehen.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto alleine zustimmen?

Ja, wenn Sie bevollmächtigt oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos (Oder-Konto bzw. alleine verfügungsberechtigt) sind.

Wie gebe ich die Zustimmung für das Konto meines Kindes?

Kommen Sie gerne direkt auf uns zu, wenn Sie die Zustimmung für das Konto Ihres Kindes oder Ihrer Kinder geben möchten. Online geht das zurzeit noch nicht.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate bevor Änderungen wirksam werden - entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen. Auch künftig benötigen wir Ihre Zustimmung über diesen Weg.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderten gesetzlichen Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, benötigen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns gerne unter 07252 501-0 an oder kommen Sie direkt auf uns zu.